Ein Händler wird normalerweiser nicht in die Fahrzeugbrief eingetragen, außer er nutzt das Fahrzeug selber...
Was die Garantie oder besser Gewährleistung angeht, gehe ich davon aus, dass diese nur für den ersten Käufer gültig ist. Das nachträgliche Geschäft (Dein Kauf..) war ein Privatverkauf, wenn dort die Gewährleistung ausgeschlossen wurde gibt es keine mehr! Dies sage ich aber nur unter Vorbehalt! (Wenn es jemand besser weiß, schnell schreiben!)
Oder selbst, hier im Forum, unter Links, Paragraphen, etc. schauen, dort gibt es sicher nützliche Hinweise für diese Frage!
MfG
ameise