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GEBRAUCHTENWAGENHANDEL UND GESCHÄDIGTE

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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 448 mal aufgerufen
 Probleme die beim Verkauf eines Gebrauchtwagens entstanden sind:
Ibrahim Yetim ( Gast )
Beiträge:

10.02.2005 15:41
Garantie Antworten

Ich habe von einem privatmann einen PKW gekauft. Dieser sagte, dass das Fahrzeug 1. Hand wäre. Er hätte es gekauft, aber nach dem Kauf ein weiteres Angebot wahrgenommen und deswegen würde er das Fahrzeug wieder verkaufen. Ich habe dann denn 1. besitzer (ist der einzige Eintrag im brief) aus dem Fahrzeugbrief angerufen. Dieser sagte, das er das Auto bei einer Mercedesniederlassung vor 6 Wochen in Zahlung gegeben hätte.
Meine Fragen:
1. Muss Mercedes nicht als Beseitzer im Brief erscheinen?
2. Der Prviatmann, muss doch wenn er den Wagen von mercedes gekauft hat, auch den Anspruch auf die Garantie haben?. Wird diese nicht mit verkauft?

ameise ( Gast )
Beiträge:

20.04.2005 20:15
#2 RE:Garantie Antworten

Ein Händler wird normalerweiser nicht in die Fahrzeugbrief eingetragen, außer er nutzt das Fahrzeug selber...

Was die Garantie oder besser Gewährleistung angeht, gehe ich davon aus, dass diese nur für den ersten Käufer gültig ist. Das nachträgliche Geschäft (Dein Kauf..) war ein Privatverkauf, wenn dort die Gewährleistung ausgeschlossen wurde gibt es keine mehr! Dies sage ich aber nur unter Vorbehalt! (Wenn es jemand besser weiß, schnell schreiben!)

Oder selbst, hier im Forum, unter Links, Paragraphen, etc. schauen, dort gibt es sicher nützliche Hinweise für diese Frage!

MfG

ameise

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Dieses Forum hat das Ziel die Probleme um die "Gebrauchten" zu beschreiben und Verläufe von individuellen Fällen darzustellen. Hierzu sollen/können dann Anmerkungen bzw. Lösungsvorschläge gemacht werden.