Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

GEBRAUCHTENWAGENHANDEL UND GESCHÄDIGTE

www.gebrauchtwagenhandel.de.tf & www.gebrauchwagenhandel.de

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 307 mal aufgerufen
 Links, Paragraphen, etc.
Haralds209D Offline



Beiträge: 1

24.02.2007 18:11
Feinstaubfahrverbote Technische Info Antworten

Hallo Leute,

beim Kauf eines Gebrauchten unbedingt auf die Abgas-Einstufung achten!

Und ganz wichtig: Gegen die geplanten Verbote protestieren!

Das Chaos in deutschen Amtsstuben ist perfekt, da es immer noch keine Verwaltungsvorschriften gibt. Hatte ein schönes Gespräch mit einem Herren vom Ordnungsamt in Stuttgart, meine Veranstaltung finde ja zum Glück vor dem 1.7.2007 statt, sagte er mir. Alle Veranstaltungen, die mit Fahrzeugen im weiteren Sinne verbunden sind und nach dem 1.7.2007 stattfinden sollen, kann er z.Zt. nicht bearbeiten Schönes Beispiel (Der Mann ist wirklich pragmatisch veranlagt): "Die Radweltmeisterschaften. Da kommen ja Hunderte von Wohnmobilen aus dem Ausland und noch Begleitfahrzeuge. Die haben sicher keine Plakette, woher auch. Und die sollen am Umweltzonenschild stehen bleiben? Soll der Fahrer mit dem Plattfuß auf ein Sammelfahrzeug warten?" Grund seiner Unsicherheit ist die fehlende Verwaltungsvorschrift. Das kennt man auch vom Waffenrecht. Hat halt den Nachteil für den Bürger, das jedes Amt anders entscheidet und für den Beamten, das seine Entscheidungen jederzeit von einem Gericht kassiert werden können oder noch schlimmer, sobald die Verwaltungsvorschrift kommt, die Bürger erfolgreich eine Änderung einfordern. Da gab es ja einiges an Hin und Her und die Luftreinhaltepläne selbst eines Regierungsbezirkes sperren anders aus...
Also Leute, noch mal in die Tasten gegriffen und e-mail an die Verwaltungen gesendet und den Bundestagsabgeordneten anschreiben (hier zu finden: http://www.bundestag.de/mdb/listeBundesland/index.html )

Und bitte schön freundlich schreiben. Wie ich inzwischen bemerkte, löst bei Journalisten und Politikern eine rein technische Argumentation die größte Unsicherheit aus. Deshalb hier einige technische Argumente:

"Alten Stinkern" mit Benzinmotoren: Die haben auch ohne Katalysator keinen Feinstaub im Abgas. Dazu Presseinfo des UBA http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-p...d/feinstaub.pdf , dort werden auf S.4 als Abgasemitenten vorrangig Dieselmotoren genannt und auf S20 werden als saubere Fahrzeuge Benziner aufgeführt. Es ist einfach durch die Art der Gemischaufbereitung und Verbrennung bei den alten Benzinern keine Feinstaubbildung möglich. Jedes Verbot eines solche Fahrzeuges verbessert nur die Konjunktur der Werkstätten und Händler, aber nicht die Luftbelastung mit Feinstaub. Und vernichtet Volksvermögen. Denn das umweltfreundlichste Auto ist noch immer das, dass am Längsten fährt, da die meisten Umweltbelastungen bei der Produktion und der Verschrottung anfallen.
Zudem findet auch beim NOx-Ausstoß keine Verbesserung statt, denn in den für den Stadtverkehr relevanten Lastbereich der Benzinmotoren entsteht bei der Verbrennung extrem wenig NOx und dies wird bei Kat-Fahrzeuge sowieso umgewandelt.

Das Ganze sieht leider bei den ganz modernen Benzin-Direkteinspritzmotoren (z.B. FSI, GDI,...) etwas anders aus, deshalb wurden z.b. in den USA auch Partikelgrenzwerte für diese Motoren festgelegt. NOx ist zwar ein Thema bei der Verbrennung, wird jedoch im Katalysator umgewandelt und erreicht somit die Umwelt nicht.

Dieselmotoren:
Technisch gesehen, muss hier nach dem Brennverfahren unterscheiden werden.

1. Vorkammer/Wirbelkammermotoren treiben i.d.R. die "alten Dreckschleudern" an und viele ältere Wohnmobile an. Diese Motoren erzeugen zwar sichtbar Ruß, der ist jedoch in der Einstufung "Grobstaub" und nicht lungengänig. Ein Verbot bringt bezüglich Feinstaub also überhaupt nichts. Ganz im Gegenteil, wenn diese Fahrzeuge ersetzt werden, handelt man sich eine Verschiebung der Partikelemissionen hin zu kleineren Partikeln ein.

2. Diesel Direkteinspritzer 1. Generation sind auch als "alte Stinker" eingestuft, obwohl auch diese Fahrzeuge wiederum keinen Feinstaub im Abgas haben, allerdings ca.20% Partikelmasse mehr als Vorkammermotoren. Das war ihnen sogar vom Gesetzgeber in den Abgasnormen bis EURO2 zugestanden. Technischer Grund für die Freiheit vom Feinstaub sind die damals gebräuchlichen geringen Einspritzdrücke und die vergleichsweise geringere Aufladung der Turbomotoren.
Allerdings bestehen im Vergleich zum Benzinmotor stark erhöhte NOx-Werte im Abgas.

3. Diesel Direkteinspritzer 2. Generation sind durch die stark gesteigerten Einspritzdrücke und hohe Aufladung gekennzeichnet. Die hohen Einspritzdrücke bewirken eine wesentliche Verkleinerung der Tröpchengröße im Brennraum mit der Folge, das die Anzahl der Brennstellen im Brennraum stark ansteigt und es zu einer viel schnelleren Verbrennung kommt. Dadurch entstehen nicht mehr wie bei niedrigeren Drücken grobe Rußpartikel sondern viel kleine Rußpartikel. Selbst bei wesentlich reduzierter Gesamtmasse der Partikel haben diese Motoren wesentlich mehr kleiner Partikel, d.h. es erfolgt eine Verschiebung hin zu PM2,5 und damit eine wesentlich größere Gefahr für den Menschen, denn diese Partikel sind extrem lungengänig und zudem stark krebserregend (was von ja Ruß allgemein bekannt ist). Es gibt da eine dänische Studie zu dem Thema, die das sofortige Verbot dieser Dieselmotoren als Ergebnis fordert. Der Einsatz der Rußfilter hilft leider nur partiell aufgrund der Partikelgröße und unterhalb einer gewissen Größe ist die Messung sehr aufwendig. Deshalb wurden am Anfang der Entwicklung dieser Motoren auch eine gewisse Euphorie verbreitet, dass das Rußproblem beseitigt sei, da man weder Ruß sah noch messen konnte. So ist zwar zwischen EURO3 und EURO4 der Partikelgrenzwert halbiert worden, die Partikelanzahl hat sich aber wegen der Verschiebung zu PM2,5 stark erhöht. Nach neuesten Untersuchungen sind im Abgas dieser Dieselmotoren zudem im erheblichen Umfange Nanno-Rußpartikel enthalten.
Das NOx-Problem dieser Motoren ist erheblich und wird durch den Einsatz von Abgasrückführung und Katalysatoren in den Griff bekommen. Der Gesetzgeber gesteht den Dieselmotoren einen wesentlich höheren Grenzwert als Benzinmotoren zu.

Ein weiteres technisches Argument ist der Anteil der Auto-Abgase an der Gesamtfeinstaubbelastungen in Deutschland: 8%! Lokal in Städten kann es bis zu 20% sein. Es wird also an eine Stellschraube gedreht, die in der Wirkung unbedeutend ist. Gedreht auch in die falsche Richtung, weil durch die Verbote sich die Zusammensetzung des Staubes hin zu kleineren und damit gefährlicheren Partikel verschiebt.

Und wer dann noch so ein schönes Beispiel wie das geplante Holzheizkraftwerk (1 Holzfeuerung erzeugt soviel Feinstaub wie 1000 Gasfeuerungen) in Ludwigsburg aus seiner Region kennt (Laut Luftreinhalteplan werden durch die Verbote ungefähr 250kg Feinstaub "eingespart" und das geplante Holzheizkraftwerk mitten in der Stadt bläst mindestens 1000kg Feinstaub in die Luft, aber das nur, wenn der Grenzwert nur zu 1/3 ausgenutzt wird), bringt seinen Bundestagsabgeordneten vielleicht dahin, das er erkennt, das da was völlig aus dem Ruder gelaufen ist und ihn die Beamten mal wieder so richtig über den Tisch gezogen haben.

Und bei der Gelegenheit auch gleich mal nachfragen, warum die Bahn nicht von Fahrverboten in Umweltzonen betroffen ist. Nein, nicht nur wegen dem Abgas der Dieselmotoren sondern hauptsächlich wegen dem Bremsenabrieb. Ach ja, und wo kommt der Strom her? Richtig, aus der Oberleitung und nicht aus dem Braunkohlekraftwerk!

Nicht verzagen Sehr glücklich

 Sprung  
Dieses Forum hat das Ziel die Probleme um die "Gebrauchten" zu beschreiben und Verläufe von individuellen Fällen darzustellen. Hierzu sollen/können dann Anmerkungen bzw. Lösungsvorschläge gemacht werden.